Arbeitstechniken und Sicherheit beim Fällen von Bäumen

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Baumfällarbeiten sind immer mit Gefahren verbunden, deshalb sollte neben der richtigen Arbeitstechnik, vor allem die Sicherheit eine sehr hohe Priorität haben.

Die Vorbereitung von Baumfällarbeiten

Ein Baum sollte nie allein gefällt werden, empfohlen wird eine Gruppe von 2-3 Personen. Dies ist ratsam, weil weitere Personen helfen den Arbeitsplatz zu sichern, im Notfall Hilfe holen und bei vielen der anfallenden Tätigkeiten behilflich sein können.

Bevor der Baum gefällt wird, muss der Gefahrenbereich abgesichert werden, damit keine Dritten Personen verletzt werden. Der Radius des Bereichs, der abgesteckt werden muss, beträgt mindestens die doppelte Baumlänge. Gleichzeitung sollte auch der Rückzugsweg festgelegt werden, den die Arbeiter, während der Baum fällt und bei einem Notfall, benutzen.

Das Auswählen der Fallrichtung

Im Allgemeinen ist es am sichersten, die natürliche Fallrichtung des Baumes auszunutzen. Sie ergibt sich aus der Neigung des Baumes, ob er schräg oder gerade gewachsen ist, der Form von Ästen oder möglicher Lasten durch, z. B. Schnee. Oft muss die Fallrichtung aber auf Grund der Umstände geändert werden. Gründe hierfür wären ein Standort in Hanglage, Gebäude, Straßen oder Überlandleitungen, die in der Nähe sind, Bäume, die der fallende Baum mitreißen könnte oder die Windverhältnisse, die ungünstig sind.

Arbeitsgeräte und Hilfsmittel bereitlegen

Schon vor Beginn der Arbeiten müssen Arbeitsgeräte bereitgelegt und auf mögliche Defekte untersucht werden. Neben den reinen Arbeitsgeräten, wie Axt, Säge oder Kettensäge, sollten auch immer ein Verbandskasten und ausreichend Getränke bereit stehen. Das Einhalten regelmäßiger Pausen und die Aufnahme von genügend Flüssigkeit (keine alkoholischen Getränke), garantiert ein konzentriertes Arbeiten und vermindert die Gefahr von Unfällen.

Bei Arbeiten mit der Motorsäge sollten einige Dinge beachtet werden, um Verletzungen vorzubeugen. Eine Motorsäge sollte nur im festen Stand benutzt und nie über Kopf betätigt werden. Ist die Säge steckengeblieben, darf sie auf keinen Fall wieder gestartet werden. Um ein Steckenbleiben zu verhindern, sollte immer mit Vollgas gesägt werden.

Die passende Schutzkleidung

Vor dem ersten Arbeitsgang, ist geeignete Schutzkleidung anzulegen. Diese setzt sich aus einem Schutzhelm mit Visier, einer zusätzlichen Schutzbrille und Ohrenschützern für den Kopf zusammen. Als Kleidung sind eine Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe und Arbeitshandschuhe unverzichtbar.

Gefahren bei Baumfällarbeiten

Schwere oder sogar tödliche Verletzungen bei Baumfällarbeiten werden vor allem durch Herunterfallen von Ästen und Kronenteilen und durch zurückfedernde oder ausschlagende Stammenden und Kronen, nach dem Fällen, ausgelöst. Ebenso besteht die Gefahr direkt unter den fallenden Baum zu geraten oder von Stammteilen, die während des Fällschnittes abgesprengt werden, getroffen und verletzt zu werden.

Arbeitstechniken beim Fällen von Bäumen

Bevor die Arbeiten am Baum beginnen und nachdem die Fallrichtung feststeht, muss dieser Bereich von kleinen Bäumen und Sträuchern freigeräumt werden. Genauso muss auch der Fluchtweg von Ästen oder Hindernissen gesäubert werden. Anschließend wird der untere Teil des Stammes von Ästen befreit, erst dann wird die Fallkerb geschnitten. Sie besteht aus zwei Teilen, die Fallkerbsohle und das Fallkerbdach. Diese Öffnung sorgt dafür, dass der Baum, während er fällt, nicht aufreißt und auseinanderbricht. Als nächstes wird von der Rückseite der Fällschnitt ausgeführt. Er endet kurz vor der Fallkerb und bildet im Stamminneren einen schmalen Steg. Während des Sägens des Fällschnitts, wird er durch Einbringen von Keilen daran gehindert, sich wieder zu schließen. Fällt der Baum jetzt nicht selbstständig, wird mit ein paar Hammerschlägen auf die Keile nachgeholfen.

Nicht immer können Bäume mit der Fallkerb-Technik gefällt werden, z. B. weil sie zu groß sind, vom Borkenkäfer befallen, angefault oder durch Sturmschäden instabil sind. In so einem Fall muss der Baum, von oben nach unten, schrittweise, mittels einer Hebebühne, abgetragen werden.

Das Wichtigste in Kürze

Um mögliche Gefahren beim Fällen von Bäumen auszuschließen, sollten die Arbeiten möglichst gut geplant werden. Es sollte immer die sicherste Art gewählt werden, um den Baum zu Fällen. Der Gefahrenbereich muss abgesichert und Fluchtwege bestimmt und gesäubert werden. Grundsätzlich sollten Baumfällarbeiten nur von mehreren Personen, niemals allein, durchgeführt werden. Entsprechende Schutzkleidung bei der Arbeit ist Pflicht, genauso wie das Einhalten regelmäßiger Pausen. Arbeitsgeräte und passende Hilfsmittel müssen sich in einwandfreiem Zustand befinden und vor Beginn der Arbeiten bereitliegen. Nur die Beachtung all dieser Punkte, kann einen reibungslosen und erfolgreichen Ablauf aller Arbeiten rund um das Fällen von Bäumen gewährleisten.

Baumschutzsatzungen: Wann darf ein Baum gefällt werden?

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DSC_0041Darf ich einen Baum auf meinem Grundstück selbst fällen?

Vielen Grundstückseigentümern ist nicht bewusst, dass es Regeln dafür gibt, wann und wie ein Baum gefällt darf. Für das Fällen eines Baumes müssen bestimmte Voraussetzungen unbedingt erfüllt sein.

Wichtig ist:

• Fällarbeiten müssen zwischen dem 30. September und dem 1. März durchgeführt werden.

• Ab einer bestimmten Größe / einem bestimmten Umfang darf nicht ohne Genehmigung gefällt werden.

• Es bedarf einer entsprechenden Ausrüstung und Schutzkleidung

• Für manche Bäume bedarf es einer Sondergenehmigung

Anfangs sollten Sie feststellen, ob der Baum gesund oder morsch ist bzw. fault. Es kann Komplikationen geben. Prüfen Sie, ob ausreichend Platz zu Verfügung steht, um den Baum fällen zu können. Bäume können großen Sach- und Personenschaden verursachen.

Woher bekomme ich eine Genehmigung?

Sie sollten sich mit der Aufgabe des Fällens nur auseinandersetzen, wenn Sie sich dies auch zutrauen. Zunächst einmal brauchen Sie die „Genehmigung zum Baumfällen“ vom zuständigen Ordnungsamt Ihrer Gemeinde, wenn Ihr Baum einen größeren Stammumfang als 80 cm aufweist und zwischen einem und einem Meter dreißig hoch ist. Dies ergibt sich aus der sogenannten Baumschutzverordnung.

Was ist eine Baumschutzverordnung?

Die Baumschutzverordnung oder Baumschutzsatzung unterscheidet sich je nach Stadt und Gemeinde. Sie wird auch Gehölzschutzsatzung genannt. Sie schreibt fest, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein privater Grundstückseigentümer Bäume auf seinem Grundstück fällen darf. Sie ist ein rechtliches Instrument und darf nicht missachtet werden. Sie dient auch zum Schutze des Stadtklimas und des Stadtbildes. Es ist ebenfalls festgelegt, ob ein Ersatz für den Baum gepflanzt werden muss. Der Bestand der ausgewachstenen Bäume soll stets geschützt werden. Es müssen sich häufig mehrere Behörden / Ämter wegen der Fällung eines einzelnen Baumes miteinander abstimmen, also sollte man sich vorher gut informieren. Es kann schließlich auch sein, dass Sie mit der Fällung Personen oder auch den Verkehr gefährden. Es ist also von Baum zu Baum eine Fallentscheidung ob Sie ihren Baum fällen dürfen.

Kann ich mich im Voraus informieren? Was gilt es noch zu beachten?

Im Internet finden Sie ausführliche Informationen darüber, welche Voraussetzungen zum Fällen eines Baumes gegeben sein müssen. Es ist möglich, dass Sie das Fällen Ihres Baumes schriftlich beantragen müssen. Die Fragestellung richtet sich nach Art und Größe des Baumes, wichtig ist auch die korrekte Angabe des Grundes. Je nach dem Grund, aus dem Sie den Baum fällen wollen, ist wieder ein anderes Amt dafür zuständig.

Welche Informationen werden im Allgemeinen für einen solchen Antrag benötigt?

  • Sie sollten Fotos des Baumes oder der zu fällenden Bäume beilegen.
  • Es muss eine detaillierte Begründung abgegeben werden, weshalb die Notwendigkeit zum Fällen des Baumes / der Bäume besteht.
  • Das Grundstück und seine Lage sollten exakt skizziert sein und die Lage des Baumes / der Bäume ebenfalls.
  • Die Art des Baumes, die Größe (Höhe; Stammumfang) müssen exakt angegeben werden.

So eine Antragsstellung kann Sie ca. 25 EUR kosten. Einen Baum ohne Genehmigung zu fällen kann jedoch wesentlich teurer werden, Geldstrafen bis ca. 50.000 EUR sind gegebenfalls möglich (Angabe ohne Gewähr).

Welche Genehmigung wird zum Fällen von Bäumen benötigt?

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DSCF1389Wer einen eigenen Garten besitzt, möchte diesen auch individuell einrichten dürfen. Rasen wird gesät und neue Blumen in die Beete gepflanzt. Doch geht es um den Baumbestand auf dem eigenen Grundstück, greifen schnell verschiedene Vorschriften, die es zu beachten gilt.

Welche Bäume dürfen gefällt werden?

Soll ein Baum gefällt werden, muss zunächst der gesetzlich festgelegte Fällzeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar zwingend berücksichtigt werden. Hinzu kommen unterschiedliche Zeiten je nach Kommune, die es zwingend zu beachten gilt. In der restlichen Zeit herrscht nämlich Brut- und Vegetationszeit und die Bewohner des Baumes dürfen dabei nicht beeinträchtigt werden. Je nach Bundesland fallen gewisse Baumarten unter die Baumschutzordnung und dürfen generell nicht gefällt werden.Auch die Baumgröße spielt je nach Bundesland eine Rolle. So dürfen in einigen Bundesländern Bäume mit einem Stammumfang von 60 cm einfach gefällt werden, während es in anderen Ländern bis zu 80 cm Stammumfang möglich ist. Auskunft über die Regelung erteilt hier das zuständige Ordnungsamt der heimischen Gemeinde.

Welche Vorschriften gilt es zu beachten?

Ist die Entscheidung zur Fällung eines Baumes getroffen, so benötigt man eine Genehmigung von der Naturschutzbehörde, wenn der Baum aus ästhetischen Gründen gefällt werden soll. Wenn es darum geht Bäume in einem Waldstück zu fällen, ist das Forstamt zu informieren und der entsprechende Antrag dort zu stellen. Gelgentlich kommt es vor, dass Bäume nach Unwettern, beispielsweise durch Blitzeinschlag, beschädigt wurden und nun eine Gefahr darstellen. In diesem Fall ist der Antrag zur Fällung beim Ordnungsamt der zuständigen Gemeinde oder beim Katastrophendienst zu stellen. Wichtige Angaben wie Argumente zur Fällung, Fotos des Baumes, Zeichnung des Grundstückes mit Lagebezeichnung aller Bäume (inklusive Höhe und Stammumfang jedes Baumes) sowie gegebenenfalls bereits geplante oder gar durchgeführte Ersatzpflanzungen sollten in dem Antrag vermerkt werden.

Strafen bei Nichtbeachtung der Vorschriften

Bei Nichtbeachtung der geltenden Vorschriften und Gesetze drohen dem Gartenbesitzer hohe Geldstrafen, wenn er den Baum ohne gültige Genehmigung fällen lässt. Es wird empfohlen die Fällgenehmigung ungefähr zwei Monate vor dem gewünschten Fälltermin zu beantragen, damit nichts mehr im Wege steht. Auch eine Ersatzpflanzung gilt es zu leisten. Hier gelten keine Ausreden wie „kein Platz im Garten“, denn die Alternative stellt eine Ausgleichsabgabe dar, von der an anderer Stelle neue Pflanzen gesetzt werden können. Je größer der gefällte Baum, desto höher wird diese Zahlung angesetzt.

Alles in allem kann ein Baum auch, wenn er sich auf dem eigenen Grundstück befindet, nicht ohne Weiteres gefällt werden. Es gelten zahlreiche verschiedene Gesetze und Vorschriften über die der Grundbesitzer sich im Vorfeld ausführlich informieren sollte. Wer beispielsweise nicht selbst fällen möchte, der kann sich bei entsprechenden Firmen Vergleichsangebote erstellen lassen. Denn nicht nur die Fällung ist mit Kosten verbunden, auch die fachgerechte Entsorgung des Baumes ist nicht immer günstig. Weitere Informationen erteilen die Ordnungsämter und Gemeinden vor Ort.

Deutschlands häufigste Bäume und Sträucher

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Laubbäume

Ahorn:

– Spitz-Ahorn: Bis 25m hoher Sommergrüner. Spitze, 5-7-lappige, bogig gezähnte, oben dunkelgrün glänzende Blätter. Längsrissige, schwarzbraune Borke. Gelblich-grüne Blüten, die in endständigen, kurzen Rispen erscheinen. Nüsschen, paarweise geflügelt, wobei die Flügel waagerecht bis stumpfwinklig abstehen.

– Feld-Ahorn: Bis 15m, auch als Strauch. Meist in 5 Lappen geteilte Blätter, die vorne abgerundet stumpf sind. Netzrissige, grau- /schwarzbraune Rinde. Gelbgrüne Blüten in Rispen, wobei Kron- und Kelchblätter fast gleich aussehen. Früchte ähnlich dem Spitz-Ahorn, Flügel aber immer Waagerecht abstehend.

– Berg-Ahorn: Bis 30m hoch mit schuppiger, brauner bis graubrauner Borke. Gelbgrüne Blüten in hängenden, traubenartigen Rispen. Hier sind die Flügel nahezu rechtwinklig angeordnet.

Birke:

– Weiß-Birke: 10-25m hoch mit lang zugespitzten, dünnen Blättern, die im Herbst goldgelb werden. Tief gefurchte, weiße Rinde mit schwarzen Längsrissen. Einhäusig, die männlichen Kätzchen hängen und überwintern frei, die weiblichen stehen erst aufrecht. Die 2-3mm große Nussfrucht ist rundum häutig geflügelt.

– Moor-Birke: Auch als Strauch, Blätter eher rautenförmig. Schmutzig-weiße Rinde, die sich in Streifen abrollt, die Früchte sind schmaler geflügelt, sonst ähnlich.

Buche: 25-30m hoher Sommergrüner, der für den Menschen leicht giftig ist. Blätter oben glänzend dunkelgrün, unten heller und am Blattrand lange, seidige Wimpernhaare. Bleigraue, glatte Borke. Männliche Blüten vielblütig in hängenden Büscheln, weibliche in vierklappriger Hülle zu zweit. Entstehende Nussfrüchte etwa 2cm lang.

Eberesche: Auch Vogelbeere. Die roh für dem Menschen leicht giftigen Früchte sind knapp 1cm groß, orange- bis korallenrot. Zwittrige Blüten mit zahlreichen Schirmrispen, deren Kronblätter weiß sind. Die Blätter des Sommergrüners sind unpaarig gefiedert, ca. 15cm lang, 8cm breit und im Herbst goldgelb bis rotgelb. Die Rinde ist silbrig-grau und glatt, später auch längsrissig und schwärzlich.

Eiche:

– Stiel-Eiche: Bis 40m mit Blättern, die an beiden Seiten 5-7 rundliche, glattrandige Lappen aufweisen, der Blattrand ist geöhrt. Tief gefurchte Rinde mit dunkelgrauer bis braungrauer Färbung. Unscheinbare Blüten, männliche Kätzchen am Grund von Langtrieben, weibliche in langstieligen Ähren. Fruchtbecher der Eicheln wachsen an langen Stielen.

– Trauben-Eiche: Blätter mit dreieckigeren Lappen, graubraune Rippenborke. Die männlichen Kätzchen hängen schlaff. Die Eicheln reifen in ungestielten Fruchtbechern.

Erle:

– Schwarz-Erle: Bis 25m mit dunkelgrauer/schwarzer Rinde. Blätter oft vorne ausgerandet, von oben grün, gelbliche Haarbüschel unten. Frei überwinternde Blütenstände, männliche Kätzchen 6-12cm lang und hängend, weibliche 3-4mm. 2cm lange, holzige Zapfen.

– Grau-Erle: Zugespitzte Blätter mit Seitennervenpaaren, die unten graugrün bis bläulich sind. Weiß-graue, glatte Rinde. Einhäusig, Blütenstände etwas größer und graubraune Fruchtzapfen mit schmal geflügelten Nussfrüchten, sonst ähnlich der Schwarz-Erle.

– Grün-Erle: Anders als die anderen kein Baum, sondern ein Strauch. Gesägter Blattrand und graubraune bis schwarze Borke. Weibliche Blütenstände überwintern innerhalb der Knospen. Fruchtstandszapfen nur leicht verholzt und ähnlich der Grau-Erle.

Esche: Sommergrün und bis 40m hoch. Bildet geflügelte, hellbraune Nussfrüchte und im Mai unauffällige Rispen. Die Blätter bilden sich in Fiederpaaren, sind bis zu 10cm lang und 4cm breit, beim Austreiben rötlich braun, ansonsten frischgrün, im Herbst gelblich grün. Die breit gerippte graue Borke hat Längsrisse.

Hainbuche: 5-10cm lange und etwa 6cm breite, auf der Oberseite dunkelgrüne Blätter, die sich im Herbst gelb verfärben. Bis zu 25m hoch und mit recht glatter, dunkelgrauer Rinde. Männliche Blütenkätzchen seitlich schlaff hängend, 4-7cm groß. Die weiblichen bilden sich dagegen am Ende junger Triebe. Entstehende Nussfrüchte haben eine maximale Länge von 1,5cm und dreilappige Tragblätter.

Kastanie: Beide Kastanien sind nicht verwandt, die Namensähnlichkeit basiert auf ähnlichem Aussehen.

– Ross-Kastanie: Bis 25m großer Sommergrüner mit sehr großen, klebrigen Winterknospen. Langer Blattstiel mit 5-7 Fiederblättchen, oben stumpf grün, unten heller. Viele, außen weiße, Blüten in rispenartigen, aufrechten Blütenständen. Kugelige, grüne Stachelkapseln mit 1-2 glänzend rötlich-braunen Samen.

– Ess-Kastanie: Bis 30m mit bis 30cm langen, zugespitzten Blätter, die oben dunkelgrün glänzen und unten hellgrün sind. Stark längsrissige, graubraune Borke. Einhäusig, schwefelgelbe männliche Kätzchen bis 15cm lang, weiblich Blüten in Gruppen. 1-3 Samen in stacheligen Kapselfrüchten.

Linde:

– Sommer-Linde: Bis 40m mit unsymmetrisch herzförmigen Blättern und dick gerippter, längsrissiger Borke. 2-5 Blüten in hängenden Rispen, verwachsen mit einem Tragblatt. Fünfkantige Nussfrüchte, die länglich-kugelig und knapp 1cm lang sind.

– Winter-Linde: Bis 30m hoch, Blätter mit 5-7cm Länge etwas kleiner, braune Haarbüschel zwischen Haupt- und Seitennerven. Borke schwarzgrau, dicht gerippt und längs gefurcht. Blüten in hängenden Rispen mit gelblich-weißen Kronblättern. Nussfrucht etwas kleiner und kugelig.

Pappel:

– Zitter-Pappel: Bis 30m, Rinde anfangs gelbbraun und glatt, später schwärzlich und längsrissig. Blätter nahezu rund mit leicht angedeuteter Spitze. Blüten in hängenden, grauzottigen Kätzchen. Kapselfrüchte mit vielen weiß-behaarten Samen.

– Schwarz-Pappel: Blätter eher dreieckig oder rautenförmig. Graue Borke, männliche Kätzchen rötlich-purpurn, weibliche dagegen gelbgrün und größer, sonst ähnlich der Zitter-Pappel.

– Silber-Pappel: Unregelmäßige, mehrlappige Blätter, deren Unterseiten weißfilzig bis wollig ist. Weißlich-graue Rinde, die erst glatt ist und später rautenförmig aufreißt. Kätzchen gelblich-grün und anfangs zudem mit rötlichen Staubbeuteln. Viele Flugsamen in Kapselfrüchten.

– Pyramiden-Pappel: Auffällig schmale, säulenförmige Krone. Blätter ähnlich der Schwarz-Pappel. Dunkelgraue, längsrissige Borke mit rotbraunen Trieben. Keine weiblichen Blüten.

Robinie: Ein giftiger sommergrüner Baum bis 25m Höhe mit variierend großen, oben frischgrüne und unten graugrüne Fiederblättchen. Die Blüten sind wenige Zentimeter groß, weiß und hängen in Trauben. Sie bilden abgeflachte 5-10cm lange Hülsen mit mehreren Samen. Die graubraune Rinde ist tiefrissig.

Ulme:

– Berg-Ulme: Bis 40m mit graubrauner Rinde. Stark asymmetrische Blattbasis mit aufgesetzter, schlanker Spitze. Zwittrige Blüten in kleinen Trugdolden. Breit beflügelte Nussfrucht.

– Feld-Ulme: Blätter vorne zugespitzt, unten mit bräunlichen Haarbüscheln. Längsrissige, graubraune Schuppenborke. Blüten in Scheindolden, bis 2cm lange, geflügelte Nussfrüchte.

– Flatter-Ulme: Etwas kleiner mit weicheren, unten graugrün behaarten Blättern. Borke graubraun und längsrissig. Gebüschelte Blüten in der Achsel von Knospenschuppen. Bis 3,5cm lange, silbrig bewimperte Früchte.

Weide:

– Silber-Weide: Bis 25m mit aufgerichteten Ästen. Lange, aber schmale Blätter, die oben dunkelgrün und unten graublau sind. Tiefrissige, graubraune Borke. Männliche Kätzchen sind aufrecht bis 7cm lang, weibliche etwas kleiner und gebogen-aufrecht. Es wachsen Kapselfrüchte mit Haarfliegern.

– Sal-Weide: Bis 10m, kleiner auch als Strauch. Blätter ca. halb so breit wie lang und runzlig. Längsrissige, schwarzbraune Borke. Kätzchen erst dicht pelzig, meist aufrecht. Männliche eiförmig, weibliche strecken sich beim Aufblühen. Zweiklappige Kapselfrüchte mit vielen braunen Samen und langen Flughaaren.

– Grau-Weide: Anders als die anderen ausschließliches Vorkommen als Strauch bis 5m Höhe. Ovale, spitz zulaufende Blätter, die unten blaugrün und dicht behaart sind. Die Borke ist Schmutzig-grau. Männliche Kätzchen sind kurz walzenförmig, gelb, wachsen aufrecht und haben am Grund einige Blättchen. Die Früchte ähneln denen der Sal-Weide.

– Korb-Weide: Als Strauch oder kleiner Baum. Blätter ähneln von der Form her der Silber-Weide, sind allerdings nach unten umgeschlagen. Die Borke ist tief längsrissig. Kätzchen länglich walzenförmig und aufrecht, die männlichen seidig grau, die weiblichen grün. Die Samen in den grauwolligen Fruchtkätzchen haben einen Haarschopf.

Obstbäume

Apfelbaum:

– Holz-Apfel: Bis zu 10m hoch mit teils verdornten Kutztrieben. Rundliche Blätter und längsrissige, graubraune Schuppenborke. Blüten in Doldentrauben mit Farben von Weiß bis rosa/rötlich. Äpfel etwa 2-4cm groß und meist gelbgrün.

– Kultur-Apfel: Hier sind die Blätter länglicher, der Baum ist größer und die Früchte unterscheiden sich je nach Sorte.

Birnbaum:

– Holz-Birne: Als Baum oder Strauch bis 20m mit 3-7cm langen und 2-5cm breiten Blättern. Blüten in Doldentrauben mit weißen Kronblättern und roten Staubblättern. Die 4-5cm lange Apfelfrucht ist rundlich, gelblich-rot und hat körnige Einschlüsse. Die Borke ist grau und kleinschuppig.

– Kultur-Birne: Ähnlich, aber nur bis 15m, grau-braune Borke, die würfelartig eingeschnitten ist. Die Fruchtformen sind vielfältig.

Kirsche: Die Wild- oder Vogelkirsche ist die Ursprungsform der Kulturkirschen und wird bis zu 30m hoch. Die Blätter sind bis 12cm lang und 6cm breit und von oben glänzend frischgrün. Die Blüten haben weiße Kronblätter und wachsen zu mehreren an Kurztrieben. Die Kirschen sind etwa 1cm dick, schwarz-rot und haben einen Steinkern. Die Ringelborke ist glatt und glänzend.

Nadelbäume

Eibe: Nicht überall in Deutschland heimisch, wird jedoch gerne Parks und Gärten angepflanzt. Alles an der Eibe ist giftig, mit Ausnahme des roten Samenmantels. Die 5-7mm großen Scheinbeeren entstehen aus den weiblichen Blüten. Diese sind eher unscheinbar und sitzen einzeln an den Zweigbasen, während die männlichen Blüten an den Zweigspitzen als kugelige Kätzchen zu finden sind. Die Eibe ist immergrün mit auf der Oberseite dunkelgrün erscheinenden Nadeln, die meist zweireihig an den Seitenzweigen wachsen. Die Rinde ist braungrau, eher dünn und gefurcht.

Fichte: Kann bis zu 50m hoch werden und ist immergrün. Die grünen Nadeln erreichen eine Länge von 2,5cm und sind etwa 1mm dick. Die männlichen Blüten sind erst karminrot und verfärben sich dann zu gelb, während die weiblichen Blüten eher hellrot und auch nur in den oberen Kronenregionen zu finden sind. Weibliche Blüten bilden sich zu hängenden Zapfen aus. Die Borke ist kupferbraun und löst sich in kleinen Stückchen ab.

Kiefer: Die in Deutschland übliche Schwarzkiefer ist mit einer Höhe von bis zu 40m ein Immergrüner. Die Nadeln entspringen immer nur büschelweise vom Ast und die Borke ist schwarzbraun und rissig. Die Blüten sind gelb, wobei die männlichen nur wenige Millimeter und die weiblichen mehrere Zentimeter lang werden können. Die Zapfen sind am Grund flach und spreizen die Schuppen im oberen Teil stark.

Lärche: Ein Sommergrüner mit büschelweise angeordneten Nadeln, die erst hellgrün sind, dann aber dunkler werden. Einhäusig, die männlichen Blüten sind schwefelgelb, etwa 1cm groß und eiförmig, die weiblichen Blüten dagegen bis zu doppelt so groß und eher rot, bis sie im Herbst vergrünen. Die aufrecht stehenden Zapfen sind hellbraun und bis 6cm lang. Die Borke ist erst grün- bis graubraun und glatt, wird aber dann dicker, graubraun und bekommt tiefe rotbraune Furchen.

Tanne: In Deutschland ist die Weißtanne beheimatet, die bis 50m hoch wächst und waagerecht abstehende Äste aufweist. Die von oben dunkelgrünen Nadeln wachsen flach in Doppelreihen. Die rötlichen männlichen Blüten sind ca. 2cm lang, die weiblichen sind leicht größer und hellgrün. Die aufrecht wachsenden Zapfen werden 10-16cm groß und die Rinde ist erst erst glatt und weißgrau und platzt später auf.

Sträucher

Hasel: Der Haselstrauch wird 2-6m hoch und bildet bis zu 10cm lange und fast genauso breite Blätter aus, die von oben stumpfgrün sind und deren größere Blattnerven auf der Unterseite behaart sind. Im Herbst werden die Blätter gelblich bis gelbbräunlich. Die männlichen Kätzchen sind etwa 9cm lang, die weibliche Blüten deutlich unscheinbarer. Die Nüsse ragen, manchmal zu mehreren, aus Fruchtbechern heraus. Die Rinde ist glänzend hellbraun und weißt waagerechte, helle Male auf.

Stechpalme: Ist immergrün und kann manchmal auch die Größe eines Baumes erreichen, sonst 1-5m. Außer bei einigen Zierformen haben die Blätter fast immer mehrere Stachelspitzen an jeder Seite und sind von oben ledrig-grün, von unten heller. Die Blüten sind klein, weiß und vierzählig. Die Steinfrüchte sind erbsengroß und scharlachrot mit vier Steinkernen. Die Rinde ist schwarzbraun.

Schwarzdorn: Ein sommergrüner Strauch mit nahezu schwarzer Rinde, der bis zu 3m hoch wird und dornig bewehrt ist. Die oberseits dunkelgrünen Blätter sind bis 6cm lang und bis 2cm breit. Die auffällig weißen Blüten wachsen überall am Strauch an Kurztrieben und die entstehenden kugeligen kleinen Steinfrüchte sind schwärzlich mit meist blauer Bereifung.

Wacholder: Ist leicht giftig und wächst als Strauch sowie als Baum mit einer Höhe von bis zu 8m. Die stechenden Nadeln sind bis zu 1,5cm lang und zu dritt um einen Trieb angeordnet. Männliche Blütenstände sind nur einen halben Zentimeter groß, gelblich und eiförmig. Die weiblichen Blüten sind noch unscheinbarer und grünlich. Die sog. Beerenzapfen sind kugelig, erst grünlich, dann schwarzblau mit bläulichem Reif. Die Borke ist rotbraun oder grau, faserig und längsrissig.

Weißdorn:

– Eingriffeliger Weißdorn: Sommergrün bis 10m Höhe. Blätter oben dunkelgrün und 3-7-lappig. Die weißen Blüten wachsen in Doldenrispen und riechen leicht unangenehm. Die knapp einen Zentimeter große Apfelfrucht ist glänzend scharlachrot und hat einen Steinkern. Die glatte Rinde mit den Dornen ist olivgrün, bildet später eine Schuppenborke.

– Zweigriffelige Weißdorn: Ähnlich, Blüten aber teils rosa und in Trugdolden. Früchte leicht größer und meist mit zwei Steinkernen. Zudem kann die Rinde auch Graugrün und später braungrau sein.