Als Garten- oder Grundstücksbesitzer darf man gesunde Bäume nicht ohne weiteres fällen. Wann man welche Bäume fällen darf, ist von der Gemeinde abhängig, in der sich der Garten oder Grundstück befindet. In Düsseldorf ist in der Baumschutzsatzung festgelegt, welche Bäume geschützt sind und unter welchen Umständen Bäume gefällt werden dürfen oder müssen.

Die Bestimmungen zur Baumfällung in Düsseldorf

Im Stadtgebiet Düsseldorf gilt Folgendes: Außer Walnussbäumen und Esskastanien dürfen alle Obstbäume gefällt werden. Für alle anderen Bäume gilt: Ist der Stamm mindestens 80 cm dick, steht der Baum unter Schutz und darf nicht gefällt werden. Gemessen wird die Stammdicke in einem Meter Höhe über dem Boden. Ist der gesamte Baum nur einen Meter hoch oder niedriger, wird der Stammumfang direkt unterhalb der Krone gemessen. Hat der Baum mehrere Stämme, ist er geschützt, sobald einer der Stämme eine Dicke von 50 cm oder mehr erreicht hat. Diese Regeln gelten für gesunde Bäume, die kein Sicherheitsrisiko darstellen. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Bäume, die unter die oben genannten Regeln fallen, dürfen oder müssen in Düsseldorf gefällt werden, wenn:

• man auf Grund von öffentlich rechtlichen Bestimmungen dazu aufgefordert wird

• der Baum bzw. die Bäume einer nach den baurechtlichen Bestimmungen ordentlichen Nutzung im Wege stehen

• der Baum ein Sicherheitsrisiko darstellt

• der Baum so krank ist, dass er mit zumutbarem Aufwand nicht zu retten ist

• der Baum abgestorben ist

• ein öffentliches Interesse an der Fällung des Baumes besteht

• der Baum eine dahinterliegende Wohnung so stark beschattet, dass in den Räumen auch tagsüber ständig künstliches Licht erforderlich ist.

• das Nichtfällen des Baumes für den Besitzer eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Aber auch in diesen Fällen darf man den Baum nicht einfach fällen (lassen). Man benötigt dazu in Düsseldorf eine Genehmigung. Dazu stellt man einen Antrag beim Garte-, Friedhofs- und Forstamt Düsseldorf. Nachdem man diesen Antrag gestellt hat, besichtigt ein Mitarbeiter des Gartenamts der Stadt Düsseldorf den fraglichen Baum bzw. die Bäume. Für diese Genehmigung muss man in Düsseldorf mit Kosten zwischen 25 und 60 Euro rechnen. Außerdem kann man zu Ersatzpflanzungen verpflichtet werden. Die Bearbeitung dieses Antrags dauert in Düsseldorf zwischen einer und vier Wochen. Die Fällung darf erst nach Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

Wann muss ein Baum gefällt werden?

DSC_0343Wächst ein Baum auf einem Grundstück, das einem gehört, ist man der Baumbesitzer. Damit haftet man für Schäden, die durch diesen Baum verursacht werden. Dies gilt nicht nur in Düsseldorf, sondern im gesamten Bundesgebiet.

Ausgenommen davon sind Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden.

Ein Sturm ist beispielsweise eine höhere Gewalt. Aber man muss glaubhaft machen können, dass der durch den Sturm umgestürzte Baum gesund war und man nicht damit rechnen konnte, dass er umstürzt. Sonst haftet man auch bei Sturmschäden. Daher muss man Bäume auf dem eigenen Grundstück zweimal im Jahr – einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand – kontrollieren (lassen). Im Prinzip kann man diese Kontrolle selber durchführen. Dabei achtet man auf abgestorbene Äste, sichtbare Zeichen von Krankheitsbefall wie beispielsweise Ausblutungen oder welke Blätter im Sommer, Pilzbefall und Verletzungen des Baumes.

Damit sind die Möglichkeiten eines Laien aber erschöpft. Findet man Anzeichen, die auf eine Krankheit hinweisen, sollte man einen Fachmann zu Rate ziehen. Ob man diese Baumkontrolle generell von einem Fachmann ausführen lassen sollte, ist vom Gefährdungspotential des Baumes abhängig. Steht der Baum mitten in dem eigenen Garten und kann beim Umfallen nur das eigene Gartenhaus beschädigen, ist eine externe Kontrolle sicher nicht so wichtig, wie bei einem Baum, der in unmittelbarer Nähe einer Straße steht.

Es gibt sich widersprechende Gerichtsurteile dazu, ob man den Baum von einem Fachmann kontrollieren lassen muss oder die eigene Kontrolle reicht. Ein Fachmann wird den Baum auch im ersten Schritt optisch überprüfen. Hierbei steigt er eventuell auch in die Baumkrone auf. Er hat aber noch weitere Möglichkeiten. Er kann z. B. Faulstellen durch eine Schalltomographie auf ihre Lage und Ausdehnung hin untersuchen, ohne den Baum dabei zu schädigen.

Dazu werden Schallsensoren kreisförmig am Stamm angebracht. Klopft man mit einem entsprechenden Hammer auf einen Sensor, wird der entstehende Schall durch den Baum hindurch geleitet und von den anderen Sensoren aufgenommen. Die Geschwindigkeit der Schallausbreitung zeigt Faulstellen im Innern des Baumes an. In gesundem Gewebe wird der Schall sehr schnell weitergeleitet, in faulem Holz wesentlich langsamer. Mit Hilfe dieser Laufzeitunterschiede der Schallwellen kann man optisch darstellen, wo sich krankes Gewebe befindet.

Mit Hilfe dieser Daten kann entschieden werden, ob der Baum mit zumutbarem Aufwand zu retten ist oder gefällt werden muss. In manchen Fällen kann auch durch einen Zugversuch die Stand- und Bruchfestigkeit eines Baumes festgestellt werden. Hierbei wird mit einem Bruchteil der Kraft, die bei einem Orkan auf den Baum einwirken würde, am Stamm gezogen. Das Kipp- und Biegeverhalten wird gemessen und daraus geschlossen, wie stand- und bruchfest der Baum ist. Es gibt in Düsseldorf zahlreiche Fachbetriebe, die eine Baumkontrolle durchführen.

Wie wird ein Baum gefällt?

DSCF1389Um einen Baum zu fällen, werden eine Motorsäge und die entsprechende Schutzausrüstung benötigt. Die Schutzausrüstung besteht aus einem Helm, einem Gesichtsschutz, einem Gehörschutz, einer Schnittschutzhose, Arbeitshandschuhen und Sicherheitsschuhen, die verstärkte Fersen und Stahlkappen haben.

Bevor man mit dem Fällen beginnen kann, sind eine Reihe von Vorüberlegungen erforderlich.

• Handelt es sich um eine kurzfaserige oder eine langfaserige Baumart? Das bestimmt das Fallverhalten des Baumes.

• Hängt der Baum oder steht er gerade?

• In welche Richtung zeigt die Kronenlast? Daraus ergibt sich die richtige Fälltechnik.

• Ist der Baum innen verfault oder hohl? Dann ist er instabil, was beim Fällen berücksichtigt werden muss.

• Befinden sich Nägel oder andere Metallteile im Sägebereich im Baum? Diese müssen entfernt werden, weil sonst die Gefahr besteht, dass die Sägekette reißt, wenn sie auf diese Hindernisse trifft.

• Ist der Wind nicht zu stark? Bei zu starkem Wind kann der Baum nicht gefällt werden, weil dies zu gefährlich wäre.

Man sieht also, einen Baum richtig zu fällen, ohne sich und andere zu gefährden, ist nicht einfach und erfordert einiges an Wissen und Ausrüstung. Außerdem ist die Arbeit mit einer Motorsäge für Ungeübte ausgesprochen anstrengend und gefährlich. Daher sollte man das besser Fachleuten, wie in Düsseldorf beispielsweise Schoenmakers, überlassen.

Prinzipiell werden erst ein Kerbschnitt und anschließend der Fällschnitt ausgeführt.

DSCF1370Der Kerbschnitt sorgt dafür, dass der Baum in die gewünschte Richtung fällt. Der Fällschnitt, der mindestens drei cm über dem Kerbschnitt an der gegenüberliegenden Seite ausgeführt wird, bereitet das Fallen des Baumes vor. Anschließend wird der Baum mit Hilfe eines Fällkeils zum Fallen gebracht. Rund um den Baum muss eine Sicherheitszone, die der doppelten Baumlänge entspricht, abgesperrt werden. In diesem Bereich darf sich nur aufhalten, wer direkt mit der Fällung beschäftigt ist. Befindet sich eine Straße oder ein Fußweg in diesem Bereich, müssen sie abgesperrt werden.

Besonders schwierig wird es, wenn der Baum nicht frei steht und daher beim Fällen nicht umfallen darf. Dann muss er mit Hilfe von Baumkletterern stückweise abgebaut werden. Hierbei werden zuerst vom Boden aus die unteren Äste abgesägt. Dann klettert ein, durch ein Seil gesicherter Arbeiter in den Baum und schneidet einen Teil der Baumkrone ab. Diese wird dabei durch Seile gehalten und anschließend abgeseilt. Ist genügend Platz vorhanden, kann die Krone auch gezielt fallen gelassen werden. Nun werden von unten nach oben die restlichen Zweige entfernt. Schließlich wird der Stamm stückweise entfernt. Dies alles erfordert eine gründliche Ausbildung und eine entsprechende Ausrüstung. Das darf man auf keinen Fall selber versuchen. Dieser Versuch wäre lebensgefährlich.

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